Fragen und Antworten zu Direktkrediten
Warum braucht MILA Direktkredite?
Damit MILA bald eröffnen kann
Mit dem Geld wird alles, was für die Eröffnung des Supermarkts notwendig ist, finanziert. Bis zu Eröffnung ist noch viel zu tun: Wir müssen einen Standort anmieten und diesen baulich adaptieren. Danach erfolgt die Einrichtung mit Kühlsystemen, Regalen, Kassen und natürlich den Lebensmitteln selbst. Die Direktkredite helfen uns das vorzufinanzieren.
Bessere Konditionen als bei der Bank
Insbesondere im derzeitigen Zinsumfeld sind Bankkredite teuer. Derzeit belaufen sich die Zinsen für Bankkredite auf fast 10% pro Jahr. Je mehr Direktkredite MILA von Mitgliedern und Unterstützer*innen bekommt, desto weniger muss MILA von der Bank sich ausleihen. Trotzdem wird zur MILA Finanzierung neben den Direktkrediten auch ein Bankkredit nötig sein.
Verbesserung der MILA Eigenkapitalquote
Direktkredite haben für MILA den Vorteil, dass sie bei der Bilanzanalyse durch Kreditinstitute als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet werden können. Damit verbessern Direktkredite die Eigenkapitalquote von MILA. Dadurch kann MILA wiederum leichter Kredite zu attraktiven Konditionen bekommen.
Welche Konditionen hat ein MILA Direktkredit?
Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens ein Jahr. Anschließend gibt es eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die jährliche Verzinsung beträgt bis zu 3% in Form von Einkaufsgutscheinen für den MILA Minimarkt bzw. nach Eröffnung für den MILA Mitmach-Supermarkt oder bis zu 2% jährliche Verzinsung in Form von Geld. Du entscheidest was dir lieber ist und in welcher Höhe du Zinsen haben möchtest. Die Berechnung der Zinsen erfolgt ab dem Stichtag der Einzahlung bis zum darauffolgenden 31.12. (Stichtag für den Abschluss des Darlehens) anteilsmäßig, danach jährlich zum 31.12. Wegen dem mit der Direktkreditverwaltung verbunden administrativen Aufwands freuen wir uns auf Direktkredite ab einer Höhe von € 500. Der bisherige Durchschnitt der Direktkredite liegt bei rund € 3.000.
Woher soll das Geld kommen?
Die Mitglieder bringen Eigenkapital ein, in dem sie Genossenschaftsanteile zeichnen (davon € 188.000 bis zur Eröffnung des Supermarkts). Mit Geld von Mitgliedern und Unterstützer*innen wird das Eigenkapital durch Direktkredite (€ 550.000) und Crowdfunding (€ 32.000 Reinerlös) aufgestockt ). Die weiteren erforderlichen Mittel werden über Bankkredite aufgebracht (€ 250.000).
Wie viel Geld brauchen wir und wofür?
Der Kapitalbedarf der Genossenschaft beträgt insgesamt € 1.020.000. Für Renovierungsarbeiten sind € 349.000 eingeplant. Für die Ausstattungen des Supermarkts (Regale, Kühleinrichtungen, etc.) wurden für alle Positionen Kostenschätzungen von Herstellern oder Händlern eingeholt, ebenso für das Warenwirtschaftssystem und die Kassen-Ausstattung. Die nach Vorarbeiten noch verbleibenden Kosten für die IT (€ 39.000) werden im Finanzplan über 3 Jahre abgeschrieben, Renovierungskosten und Ausstattung (ca. € 700.000) über 10 Jahre. Die MILA Arbeitsgruppe Finanzen hat über 2 Jahre einen ausführlichen Businessplan erstellt, der von unserem Revisionsverband Rückenwind geprüft wurde.
Ab wann verwenden wir das Geld?
Nachdem wir den Zuschlag für den Standort in Meidling erhalten haben, wird das Geld nun für die Renovierung und Ausstattung des Supermarkts verwendet.
Mit welchen Einnahmen rechnen wir nach der Eröffnung?
Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Supermarkts wird die Genossenschaft 1.000 Mitglieder haben. Die Kalkulation geht von 70% der Mitglieder als regelmäßig Einkaufende aus (Durchschnittseinkauf von € 135 pro Monat). Zusätzlich kann jedes Mitglied eine*n Miteinkäufer*in bestimmen, der/die ebenfalls einkaufen kann. Das ergibt Einnahmen von € 2,2 Mio im ersten vollen Geschäftsjahr (2026). Der Rohaufschlag über das gesamte Sortiment wird 30% betragen.
Wie sollen sich die Umsätze nach Eröffnung entwickeln?
Die nach der Eröffnung weiter anwachsende Mitgliederzahl ermöglichen ein Wachstum, mit dem Ende des 3. Geschäftsjahrs der Break Even erreicht wird. Das ist der Punkt, an dem die Kosten von MILA sich decken und die Rückzahlung von Krediten und Darlehen starten kann.
Wurde der Businessplan geprüft?
Der Businessplan wurde vom MILA Team erstellt. Basis für den Businessplan waren die Erkenntnisse aus Recherchen bei Herstellern und Händlern von Kassen-, Kühl- und Regalsystemen sowie den realen Entwicklungen bei MILA und im Minimarkt-Geschäftsbetrieb. Wichtige Erkenntnisse kommen auch von unseren internationalen Vorbildern: dem kontinuierlichen Austausch mit deren Finanzteams und die Auseinandersetzung mit deren wirtschaftlichen Entwicklungen. Der Businessplan wurde vor der Genossenschaftsgründung von unserem Revisionsverband geprüft: „Der vorgelegte Businessplan ist sorgfältig recherchiert und ausgearbeitet und zeugt von der Sachkenntnis, die bei den ProponentInnen vorhanden ist.“
Hier den Businessplan downloaden. Auf Anfrage senden wir die Langfassung des Businessplans gerne zu.
Was sind die Risiken?
Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei welchem der*die Darlehensgeber*in (eventuell du) akzeptiert, dass sie im Rang hinter die anderen Gläubiger tritt. Der*die Darlehensgeber*in akzeptiert, dass sie im Fall der Insolvenz der Darlehensnehmerin (MILA) sein Geld erst dann zurückbekommt, wenn davor alle anderen Gläubiger ihr Geld erhalten haben („Nachrangklausel“).
Bei qualifizierten Nachrangdarlehen muss die Darlehensnehmer (MILA) trotz Fälligkeit bereits dann nicht zahlen, wenn sie durch die Zahlung in eine ernste finanzielle Krise geraten könnte. Der/die Darlehensgeber/in kann die Rückzahlung des Darlehens solange nicht verlangen, wie sie bei der Darlehensnehmerin eine Insolvenz auslösen könnte.
Der MILA Businessplan wurde über 2 Jahre kontinuierlich entwickelt und durch unseren Revisionsverband Rückenwind geprüft. MILA hat aktuell über 600 Mitglieder (Stand 07/2024) und es werden immer mehr. Bei einer Mitgliederanzahl von rund 1.000 bei der Eröffnung und einem weiteren moderaten Wachstum der Mitglieder sinkt das wirtschaftliche Risiko gemäß dem aktuellen Businessplan gegen Null.
Infoblatt und Eröffnungsbilanz
Um über das Projekt gut informiert zu sein, verlangt die FMA ab € 250.000 Direktkreditsumme ein Informationsblatt nach Alternativfinanzierungsgesetz. Diese kann hier abgerufen werden.
Darüber hinaus stellen wir hier die Eröffnungsbilanz zu Verfügung. Der Businessplan kann unter der Frage: „Wurde der Businessplan geprüft?“ heruntergeladen werden.
In welchen Etappen soll das Kapital aufgebracht werden?
Das gemeinsame Ziel der Direktkreditkampagne ist eine Summe von € 350.000 zu erreichen. Die Summe soll bis zur Verhandlung mit der Bank zu 80-90% erreicht sein, da Direktkredite als erweiterte Eigenmittel gesehen werden und damit die Risikobewertung bei der Bank wesentlich besser für MILA ausfällt. Die Finanzierung soll gesichert sein, bevor ein Mietvertrag für den Supermarkt unterschrieben wird.
Ab wann wird zurückgezahlt?
Die Tilgung der Kredite und Darlehen beginnt laut Plan bereits im 2. Geschäftsjahr. Diese wird aus den zusätzlichen Eigenmitteln neu dazukommender Genossenschaftsmitglieder finanziert und später auch durch die Überschüsse. Die Rückzahlungen an die Bank und an die Direktkreditgeber*innen sollen nach dem 5. Geschäftsjahr vollkommen getilgt sein.
Was ist der MILA Direktkredit konkret?
Beim MILA Direktkredit handelt es sich um ein qualifiziert nachrangiges Darlehen.
Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei welchem der*die Darlehensgeber*in (eventuell du) akzeptiert, dass sie im Rang hinter die anderen Gläubiger tritt. Der*die Darlehensgeber*in akzeptiert, dass sie im Fall der Insolvenz der Darlehensnehmerin (MILA) sein Geld erst dann zurückbekommt, wenn davor alle anderen Gläubiger ihr Geld erhalten haben („Nachrangklausel“). Bei qualifizierten Nachrangdarlehen muss die Darlehensnehmer (MILA) trotz Fälligkeit bereits dann nicht zahlen, wenn sie durch die Zahlung in eine ernste finanzielle Krise geraten könnte. Der/die Darlehensgeber/in kann die Rückzahlung des Darlehens solange nicht verlangen, wie sie bei der Darlehensnehmerin eine Insolvenz auslösen könnte. Mehr dazu auf der Seite der Finanzmarktaufsicht (FMA).
Steuerliche Betrachtung eines Direktkredits?
Für Lohnsteuerpflichtige gibt es einen Freibetrag von € 730 jährlich. Liegen die Einnahmen darüber, sind Zinsen aus dem Direktkredit entsprechend der Steuerveranlagung nach österr. Einkommenssteuergesetz zu versteuern (persönlicher Steuersatz des/der Darlehensgeber*in im Rahmen seiner/ihrer Veranlagung zur Einkommenssteuer). Die Freigrenze von 730€ würde aber erst mit einem sehr hohen Kredit von ca. 25.000€ überschritten werden.
Wie gebe ich MILA einen Direktkredit?
Die Abwicklung deines Direktkredits ist ganz einfach in drei Schritten. Alle diesbezüglichen Informationen findest du hier.