Häufige Fragen

Allgemeines

Wo ist MILA?

Du findest uns in der Vivenotgasse 29 in 1120 Wien. Du findest uns in unmittelbarer Nähe der U6 Niederhofstrasse, nahe an der U4 Längenfeldgasse und auch nicht weit vom Bahnhof Meidling. Bei der Standortsuche war uns besonders wichtig, dass MILA an einem Ort in Wien ist, der gut mit Öffis erreichbar ist, in einem dicht verbauten Viertel mit einer durchmischten Bevölkerung sein.  

Wann hat MILA geöffnet?

Wir eröffnen am 10. Oktober 2025. Wir haben ab dann Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8:00 – 20.00 Uhr geöffnet und Samstag von 8:00 – 18:00 Uhr. Mittwoch und Sonntag haben wir geschlossen. 

Was kann ich bei MILA kaufen?

Unser großer Supermarkt wird bietet auf 350 m² Verkäufsfläche ein Vollsortiment mit über 2.500 Artikeln. Bei MILA gilt das Prinzip One-Stop-Shop: Ein Geschäft führt alle Lebensmittel und Artikel des täglichen Bedarfs. Eine Station reicht, um die Einkaufsliste abzuhaken.

Ist bei MILA alles bio und regional?

Bei MILA werden viele Produkte regional und bio sein, aber nicht alle: Da es bei einer Reihe von Produkten kein regionales oder Bio-Angebot gibt, oder nur zu Preisen, die Teile der Genossenschaftsmitglieder ausschließen würde.

Wo kauft MILA ein?

MILA wird bei vielen kleinen Produzent*innen und Produktionsgenossenschaften einkaufen, aber ebenso beim Großhandel. Uns ist eine gute Partnerschaft mit den Produzent*innen besonders wichtig: fair, auf Augenhöhe, ohne Preisdrückerei.

Was kosten die Produkte bei MILA?

Es gibt einen einheitlichen und transparenten Aufschlag von 30 Prozent auf den Einkaufspreis, um die Infrastruktur von MILA zu erhalten. Weil es bei MILA nicht um Profit geht und wir durch die gemeinsame Arbeit aller Mitglieder Personalkosten sparen, wird der Aufschlag bei vielen Produkten wohl unter dem von kommerziellen Supermärkten liegen. Wir versuchen die Produkte unseren Mitgliedern günstig anzubieten und trotzdem den Produzent*innen faire Preise zu bezahlen.

Was macht MILA mit Lebensmittelabfällen?

MILA wird durch mehr Kühlräume und einer nachhaltigeren Einkaufsstrategie als herkömmliche Supermärkte weniger Abfälle produzieren. Ware, die bald das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht, wird im Regal mit einem gelben Punkt markiert.

Gibt es bei MILA viel Verpackung?

Wir vermeiden Verpackung, setzen auf Mehrweg und recyceln. Wir sind nicht komplett plastikfrei, aber wo immer es möglich ist, bieten wir verpackungslose Varianten und lose Ware zum Selbstabfüllen an.

Was macht MILA mit Gewinnen?

Gewinnausschüttungen an die Mitglieder wird es nicht geben. In der Startphase werden wohl Rückzahlungen der Aufbaufinanzierung im Zentrum stehen. Grundsätzlich entscheiden die Mitglieder in der Generalversammlung, was mit etwaigen zukünftigen Gewinnen passiert: z.B. Rücklagen für potentielle Krisenzeiten, den Aufschlag auf die Produkte reduzieren, weitere Investitionen in unseren Supermarkt tätigen.

Wie werden bei MILA Entscheidungen getroffen?

Das oberste Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung aller Mitglieder. Sie trifft die strategischen und wichtigsten finanziellen Entscheidungen. Sie wählt den Vorstand, der als Eigentümer*innen-Vertretung für die Mitglieder fungiert: Und dieser bestellt die Geschäftsführung. Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung – egal wie viele Genossenschaftsanteile es gezeichnet hat. Mehr Informationen zu den Genossenschaftsorganen

Gibt es bei MILA auch Angestellte?

Ja, es braucht einen Kern an Personen, die bei MILA angestellt ist, z.B. die Geschäftsführung und in der Einkaufslogistik und das Mitgliederbüro. Mehr Infos zum Team

Wie barrierefrei ist MILA und gibt es spezielle Zeiten für reizarmes Einkaufen?

Der Eingang zu MILA ist barrierefrei und es gibt ein barrierefreies WC. Für alle, die in reizärmerer Atmosphäre einkaufen möchten, gibt es die Stille Stunde. Wir arbeiten laufend daran, MILA noch barrierearmer zu gestalten.

Genossenschaftsmitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied und welche Mitgliedschaften gibt es?

Mitglied in der Genossenschaft wirst du, indem du Genossenschaftsanteile zeichnest und die Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft akzeptierst. Mit den Genossenschaftsanteilen bauen wir wichtiges Eigenkapital für unseren Supermarkt auf. Als aktives Mitglied kannst du im großen Supermarkt einkaufen. Als investierendes Mitglied unterstützt du uns finanziell, kannst jedoch nicht einkaufen. Du kannst jederzeit zwischen investierend/aktiver Mitgliedschaft wechseln. Du kannst auch Miteinkäufer*in werden. 

Wieviel kostet die Mitgliedschaft?

Der Genossenschaftsanteil bei MILA ist sozial gestaffelt: Der Regelanteil ist 180 Euro, der Sozialanteil 20 Euro. Allen mit höheren finanziellen Möglichkeiten empfehlen wir mehr Anteile zu zeichnen. Die Bereitschaft ist von vielen da und für unsere Eigenmittel enorm wichtig. Der Genossenschaftsanteil ist einmalig zu zahlen und wird bei einem Austritt rückerstattet. Egal wie viele Anteile du zeichnest, hast du bei Abstimmungen nur eine Stimme.

Wer kann den Sozialanteil in Anspruch nehmen?

Wir sind uns bewusst, dass sich nicht alle den Regeltarif leisten können. Für jene, die zum Beispiel ein geringes Einkommen haben, bietet der Sozialanteil mit 20 Euro die Möglichkeit zum Mitmachen. Die Entscheidung folgt einer Selbsteinschätzung: Jedes Mitglied beurteilt selbst, ob er*sie einen Sozialtarif braucht, um sich eine Mitgliedschaft bei MILA leisten zu können (z.B: bei einem geringen Einkommen). Die Gründe und Definition von „geringem Einkommen„ oder „einkommensschwach“ können natürlich unterschiedlich sein, zur generellen Orientierung kann die Armutsgefährdungsschwelle (60% des Median-Einkommens) in Österreich herangezogen werden. Diese ist abhängig von der Haushaltsgröße. Weitere Informationen zur Armutsgefährdungsschwelle finden sich auf den Seiten der Armutskonferenz und der Statistik Austria. Mit der Wahl zum Sozialtarif erkläre ich mich als Mitglied auch bereit, anlassbezogen (z.B. bei einem konkreten Missbrauchsverdacht) einen Nachweis über mein geringes Einkommen vorzulegen.

Können auch Organisationen Mitglied werden?

Ja, auch Organisationen können Mitglied werden – allerdings nur als investierende Mitglieder.

Kann ich zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Anteile zeichnen?

Ja, das ist jederzeit möglich.

Wie kann ich den Genossenschaftsanteil bezahlen?

Aktuell ist Zahlung durch SEPA-Bankeinzug und per Überweisung möglich. SEPA-Bankeinzug ist eine der sichersten Zahlungsarten: Denn du hast 8 Wochen lang das bedingungslose Recht dir den abgebuchten Geldbetrag auf dein Konto zurück erstatten zu lassen. Es ist auch möglich direkt zu überweisen, falls du keinen SEPA-Auftrag erteilen willst.

Welche finanziellen Risiken und Haftung gibt es für Mitglieder?

Im Fall der Insolvenz der Genossenschaft haften die Mitglieder der Genossenschaft mit ihren Genossenschaftsanteilen und zusätzlich mit einem weiteren Betrag in der Höhe ihrer Genossenschaftsanteile (das ist die gesetzliche „Nachschusspflicht“). Bei einem Regelanteil von 180 Euro sind dein Risiko also maximal 360 Euro. Die Gefahr einer Insolvenz ist durch die verpflichtende Revision, die durch externe Prüfer*innen unseres Revisionsverbandes Rückenwind durchgeführt wird, minimiert.

Bekomme ich bei Austritt meine Genossenschaftsanteile zurück?

Ja! Werden Genossenschaftsanteile gekündigt, erfolgt die Auszahlung nach Ablauf eines Jahres ab Wirksamwerden der Kündigung (Sperrjahr). Dadurch darf ein Betrag von 15 % des Höchstbestandes des Gesamtnennbetrages der Genossenschaftsanteile zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres nicht überschritten werden. Die Auszahlung weiterer Genossenschaftsanteile verschiebt sich ins nächste oder in die darauffolgenden Jahre. Das Austrittsdatum bestimmt die Reihenfolge. Ist das Geschäftsanteilskapital zu diesem Zeitpunkt durch Bilanzverlust teilweise aufgebraucht, so erfolgt die Auszahlung nur im Verhältnis des noch vorhandenen nicht aufgebrauchten Geschäftsanteilskapitals. Ist zu diesem Zeitpunkt das Eigenkapital der Genossenschaft negativ (§ 225 Abs. 1 UGB), erfolgt die Auszahlung erst dann, wenn das Eigenkapital der Genossenschaft wieder positiv ist.

Kann ich meine Anmeldung als Genossenschaftsmitglied widerrufen?

Ja, du hast das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen die Mitgliedschaft zu widerrufen. Die Frist beträgt 14 Tage ab der Zustellung der Annahme der Zeichnung durch den Vorstand der Genossenschaft.

Wie ist das Verhältnis zwischen dem Verein und der Genossenschaft MILA?

MILA ist mit Februar 2023 eine Genossenschaft! Sie ist die Rechtsform für den Aufbau und Betrieb unseres MILA Mitmach-Supermarktes. In der Vorbereitungsphase haben wir 2020 den gemeinnützigen Verein MILA gegründet, der weiterhin im Hintergrund Vernetzungs- und Bildungsarbeit machen wird.  Der MILA Mitmach Minimarkt Zweigverein hat den Minimarkt betrieben. Mehr Infos zur Struktur 

Dürfen im großen Mitmach-Supermarkt nur Genossenschaftsmitglieder einkaufen?

Ja, du musst Genossenschaftsmitglied sein und deine Mitmach-Schichten erfüllen, um einkaufen zu können. Als aktives Genossenschafts-Mitglied hast du jedoch das Recht, eine zusätzliche Person (dein*e Miteinkäufer*in) zu benennen, die einkaufen (aber nicht mitarbeiten) darf – unabhängig in welcher Beziehung diese zu dir steht und ob sie im selben Haushalt oder anderswo lebt; Kinder des aktiven Genossenschafts-Mitglieds unter 18 Jahren dürfen einkaufen – eigene Kinder und all jene, die im selben Haushalt leben.

Darf ich auch Großmengen einkaufen oder Ware weiterverkaufen?

Mitglieder dürfen nur für den nicht kommerziellen (Eigen)Bedarf einkaufen, ein Weiterverkauf ist untersagt und führt zu einem Ausschluss aus der Genossenschaft. Miteinkaufen ohne Gewinn für andere Mitglieder, zum Beispiel als Nachbarschaftsdienst, ist davon ausgenommen.

Wie und wo kann ich mitbestimmen?

Einkaufen, mitarbeiten und mitbestimmen gehören bei MILA eng zusammen. Als Mitglied bestimmst du das Sortiment mit: Es liegt im Supermarkt eine Sortimentsmappe auf, in die du deine Wünsche eintragen kannst. Als Genossenschafts-Mitglied wirst du zur Generalversammlung eingeladen und kannst dort mitbestimmen. Besonders willkommen ist die Mitarbeit und Mitgestaltung in Arbeitsgruppen in der Aufbauphase des Supermarktes. 

Was heißt „mitarbeiten“ als MILA-Mitglied?

Sobald der große Mitmach-Supermarkt eröffnet muss jedes Genossenschaftsmitglied, das auch einkaufen möchte, alle 4 Wochen 3 Stunden mitarbeiten. Mitarbeiten ist alles was im Supermarkt so anfällt: Regal einräumen, Waren ins Lager bringen, Preisschilder anbringen, kassieren, aufräumen und vieles mehr. Die Arbeit ist vielfältig und soll Spaß machen: Man arbeitet als Team und erfährt gelebte Kooperation.

Kann ich meine Mitmach-Schicht auch abbezahlen?

Nein – das würde die Grundsätze des Konzepts von MILA unterwandern. Alle arbeiten gleich viel mit, alle bestimmen gleich viel mit, alle besitzen gleich viel mit. Arbeitsstunden können darum weder abbezahlt noch übertragen werden.

Gibt es Befreiungen für die Mitmach-Schichten?

Befreiungen von den Schichten sind bei bestimmten Lebensumständen wie Alter, Krankheit, Behinderung, Elternschaft oder Pflege von Angehörigen möglich. Die Schichten sind flexibel gestaltet und berücksichtigen individuelle Vorlieben und Fähigkeiten. Bitte melde dich im Mitgliederbüro, wir finden für alle und alles eine gute Lösung. 

Wieviele Mitglieder braucht MILA?

Von unseren Vorbildern La Louve in Paris und Park Slope in New York und durch Berechnungen unseres Businessplans wissen wir, dass wir zum Start zur Eröffnung über 1.000 Mitglieder brauchen, um ein reichhaltiges Sortiment zu attraktiven Preisen anbieten zu können.