Fragen und Antworten zu Direktkrediten
Warum braucht MILA noch einmal Direktkredite?
Mit den bisherigen Direktkrediten wurde mehr als die Hälfte dessen finanziert, was für die Eröffnung des Supermarkts notwendig war: die Planung des Umbaus, der Umbau selbst, das angestellte Kernteam, die Mietkosten in der Umbauphase, die Kühlsysteme, die Kassen & IT, die Regale und schließlich die Waren in den Regalen und im Lager.
Jetzt, nach der Eröffnung haben wir drei Gründe, warum wir noch einmal Direktkredite brauchen:
- Wir wollen den Bankkredit ablösen und damit die Kosten senken.
- Wir wollen Stabilität sichern, genug Liquidität schaffen und Anfangsverluste finanzieren.
- Wir wollen das Eigenkapital stärken und langfristig einen Teil der Direktkredite in Genossenschaftsanteile umwandeln. Dazu müssen wir die Nachschusspflicht aus der Satzung streichen. Das geht nur, wenn wir den Bankkredit vorzeitig zurückzahlen können.
Bessere Konditionen als bei der Bank – für MILA und für Direktkreditgeber*innen
Der Zinssatz für unseren Bankkredit von € 200.000.- beträgt über 6 % pro Jahr. Wir zahlen daher circa 12.000 Euro Zinsen an die Bank. Bei den Direktkrediten spart MILA Geld im Vergleich zum Bankkredit. Gleichzeitig kommen die Zinsen den Mitgliedern und Unterstützer*innen zugute. Für Direktkredite bieten wir im aktuellen Angebot einen besseren Zinssatz als Banken bei gleicher Laufzeit, nämlich 2,5 %, zahlbar in Form von Warengutscheinen.
Ziel: Verbesserung der MILA Eigenkapitalquote
Die Mitglieder von MILA haben bis Ende des Wirtschaftjahr 2025 Genossenschafts-Anteile im Umfang von € 210.740 gezeichnet. Diese wurden für den Aufbau von MILA eingesetzt und werden in der Bilanz gegen die angefallenen Anfangs-Verluste aufgerechnet, sodass die Eigenkapitalquote derzeit negativ ist. Zum Jahresende 2025 ist MILA bei der Bank mit € 199.758,99– verschuldet, Mitglieder und Unterstützer*innen haben € 879.888.- an Direktkrediten gezeichnet.
Die Nachschusspflicht im Genossenschaftsgesetz
Im Genossenschaftsgesetz war verankert, dass jedes Mitglied der Genossenschaft zu einem Nachschuss in der Höhe seiner Genossenschaftsanteile verpflichtet ist, wenn die Genossenschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gerät, die ihre Existenz gefährden. Die Nachschusspflicht wurde bei der letzten Gesetzesänderung 2024 mit Wirkung vom 1.1.2025 aufgehoben. Daher wollen wir die Nachschusspflicht auch aus unserer Satzung streichen. Dies scheiterte bislang am Veto der Bank, mit der wir den Kredit vereinbart hatten. Deshalb wollen wir den Bankkredit vorzeitig zurückzahlen.
Unser Plan ist, den Bankkredit im 2. Halbjahr 2026 abzulösen und durch Direktkredite zu ersetzen. Wenn bis dahin genug neue Direktkredite gegeben werden, ist für die Generalversammlung am 10. Oktober 2026 der Antrag auf Streichung der Nachschusspflicht aus der Satzung vorgesehen. Damit befreien wir die Mitglieder von der Nachschusspflicht und schaffen die Voraussetzung dafür, dass Mitglieder ihre Direktkredite ohne Risiko in Genossenschaftsanteile umwandeln können. Das stärkt das Eigenkapital.
Welche Konditionen hat ein MILA Direktkredit?
Die Laufzeit neuer Darlehen beträgt mindestens vier Jahre. Diese Laufzeit sichert MILA eine stabile Finanzierung, bis wir positiv bilanzieren. Ab dem vierten Jahr gibt es eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die jährliche Verzinsung beträgt 2,5 % in Form von Einkaufsgutscheinen, die im MILA Mitmach-Supermarkt einlösbar sind. Du entscheidest selbst ob Du die vollen 2,5 % oder einen geringeren Zinssatz vereinbaren möchtest. Die Berechnung der Zinsen erfolgt ab dem Tag der Einzahlung bis zum Jahresende anteilsmäßig, danach pro Kalenderjahr. Aufgrund des administrativen Aufwands freuen wir uns auf Direktkredite ab einer Höhe von € 500. Der bisherige Durchschnitt der Direktkredite liegt bei rund € 3.000.
Woher kam bisher das Geld?
Die Mitglieder bringen Eigenkapital ein, indem sie Genossenschaftsanteile zeichnen. Per 31.01.2026 wurden so € 210.740 an Eigenkapital eingebracht. Mitglieder und Unterstützer*innen haben bis zum Jahresende 2025 Direktkredite in der Höhe von € 879.888 gewährt, die Höhe des Bankkredits liegt nach zwei Tilgungsraten bei € 199.758,99. Durch das Crowdfunding, öffentlichen Förderungen und Guthaben auf Mitgliederkarten konnten weitere € 263.556 zu Verfügung gestellt werden (Stand 31.01.2026).
Wozu wurde das Geld verwendet (Zeitraum 1.2.2023 – 31.01.2026)?
Für den Umbau des Supermarkts inklusive der Installation der Kühlanlagen haben wir bis zum Ende des Wirtschaftjahr 2025 € 852.500 aufgewendet, für die Ausstattung (Regale, Kassa, Warenwirtschaft) € 120.085. Vorlaufkosten für Mieten und Provision(Supermarkt und Büro) haben Kosten in der Höhe von € 72.650 verursacht, Vorlaufkosten bei Personal betrugen € 233.000 und sonstiger Aufwand vor der Eröffnung € 62.350.
Wofür werden die Direktkredite verwendet, die 2026 gegeben werden?
€ 190.769.- werden dafür verwendet, den Bankkredit abzulösen. € 60.000.- sind vorgesehen, um die geplanten Verluste im Wirtschaftsjahr 2026 abzudecken. Die weiteren € 49.231 sind vorgesehen, um bestehende Direktkredite zurückzahlen zu können, bis wir die laufenden Kosten aus dem Betrieb decken.
Wie entwickeln sich die Umsätze?
Die planen für Februar 2026 bis Jänner 2027 mit 490 neuen Mitgliedern (207 haben wir mit 29. Juni bereits dazugewonnen) und 2027 mit einem Zuwachs von 300 Mitgliedern pro Jahr. Das ergibt ein Plus von 39 % für 2026 und von 17 % für 2027. 2028 soll so der Break Even erreicht werden.
Wurde der Businessplan geprüft?
Der Businessplan wurde im Rahmen der Prüfung des Informationsblatts von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Solidaris“ geprüft. Die getroffenen Annahmen für den Businessplan beruhen auf den Erfahrungen der ersten Monate mit laufendem Geschäftsbetrieb. Der Businessplan ist auch für MILA intern wichtig, um die selbst gesteckten Ziele zu überprüfen und Maßnahmen einzuleiten, falls die Ziele nicht erreicht werden. Du kannst hier gerne selbst Einblick in den aktuellen Businessplan nehmen.
Ist der Betrieb von MILA gesichert?
Der Businessplan wurde auf Basis der Ergebnisse des Jahresabschluss der ersten Geschäftsmonate aktualisiert. Der aktuelle Plan zeigt, dass wir ab dem Jahr 2027 die laufenden Kosten aus dem Betrieb decken werden. Die Abschreibungen werden 2027 jedoch noch nicht verdient. Eingerechnet sind die ergänzenden Finanzierung durch Direktkredite sowie die Massnahmen zur Gewinnung weiterer Mitglieder und zur Ausweitung des Sortiments. 2028 erreichen wir laut Plan die schwarzen Zahlen und damit „Break Even“.
Was sind die Risiken?
Ein Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, bei welchem der/die Darlehensgeber*in (also eventuell du) akzeptiert, dass zuerst die anderen Gläubiger Geld erhalten (Bank, Finanzamt, Gesundheitskasse, Lieferant*innen). Der/die Darlehensgeber*in akzeptiert also, dass er/sie im Fall der Insolvenz der Darlehensnehmerin (von MILA) sein/ihr Geld erst zurückbekommt, wenn alle anderen Gläubiger ihr Geld erhalten haben („Nachrangklausel“).
Bei qualifizierten Nachrangdarlehen darf MILA trotz Fälligkeit bereits dann nicht zahlen, wenn die Genossenschaft durch die Zahlung in eine ernste finanzielle Krise geraten könnte. Das bedeutet: der/die Darlehensgeber*in kann die Rückzahlung des Darlehens solange nicht verlangen, wie diese bei der Darlehensnehmerin eine Insolvenz auslösen könnte.
Infoblatt, Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss
Um über das Projekt gut informiert zu sein, verlangt die FMA ab € 250.000 Direktkreditsumme ein Informationsblatt nach Alternativfinanzierungsgesetz.
Darüber hinaus stellen wir hier die Eröffnungsbilanz, den Jahresabschluss 2023, den Jahresabschluss 2024 und den Jahresabschluss 2025 zu Verfügung. Hier kann der Businessplan heruntergeladen werden.
In welchem Zeitraum soll das Kapital aufgebracht werden?
Das Ziel der Direktkreditkampagne 2026 ist es, eine Summe von mindestens € 300.000 zu erreichen. Die Summe von zumindest 200 000 € soll Ende September erreicht sein, damit die Rückzahlung des Bankkredits vor der ordentlichen Generalversammlung im Oktober 2026 erfolgen kann. Dann kann an der Generalversammlung die Nachschusspflicht aus der Satzung gestrichen werden.
Ab wann wird zurückgezahlt?
Eine Kündigung des Direktkredits ist nach Ablauf der Kündigungsfrist möglich. Die Tilgung der Kredite und Darlehen beginnt nach dem vierten Geschäftsjahr. Sie wird aus den zusätzlichen Eigenmitteln neu dazukommender Genossenschaftsmitglieder und aus den dann erzielten Überschüssen finanziert.
Was ist der MILA Direktkredit konkret?
Beim MILA Direktkredit handelt es sich um ein qualifiziert nachrangiges Darlehen.
Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei welchem der*die Darlehensgeber*in (eventuell du) akzeptiert, dass sie im Rang hinter die anderen Gläubiger tritt. Der*die Darlehensgeber*in akzeptiert, dass sie im Fall der Insolvenz der Darlehensnehmerin (MILA) sein Geld erst dann zurückbekommt, wenn davor alle anderen Gläubiger ihr Geld erhalten haben („Nachrangklausel“). Bei qualifizierten Nachrangdarlehen muss die Darlehensnehmer (MILA) trotz Fälligkeit bereits dann nicht zahlen, wenn sie durch die Zahlung in eine ernste finanzielle Krise geraten könnte. Der/die Darlehensgeber/in kann die Rückzahlung des Darlehens solange nicht verlangen, wie sie bei der Darlehensnehmerin eine Insolvenz auslösen könnte. Mehr dazu auf der Seite der Finanzmarktaufsicht (FMA).
Steuerliche Betrachtung eines Direktkredits?
Für Lohnsteuerpflichtige gibt es einen Freibetrag für Einnahmen aus einem Darlehen von € 730 jährlich. Liegen die Einnahmen darüber, sind Zinsen aus dem Direktkredit entsprechend der Steuerveranlagung nach österr. Einkommenssteuergesetz zu versteuern (persönlicher Steuersatz des*der Darlehensgeber*in im Rahmen seiner*ihrer Veranlagung zur Einkommenssteuer). Die Freigrenze von 730€ würde aber erst mit einem sehr hohen Kredit von ca. 25.000€ überschritten werden.
Wie gebe ich MILA einen Direktkredit?
Die Abwicklung deines Direktkredits ist ganz einfach in vier Schritten. Alle diesbezüglichen Informationen findest du hier.