Ich stimme einer allfälligen Herstellung sowie Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung, Verwendung und Verwertung der von mir im Rahmen meiner Mitgliedschaft bzw. Teilnahme an Vereinsveranstaltungen samt Namensnennung durch den Verein, oder dem jeweiligen Fotografen hergestellten Fotografien oder sonstige Bild-/Tondokumente zu, sofern damit keine berechtigten Interessen von mir am eigenen Bild betroffen sind. Ich übertrage in diesem Umfang die mir zustehenden diesbezüglichen (Verwertungs-)Rechte unentgeltlich an den Verein bzw. dem jeweiligen Fotografen dieser Bilder. Diese Zustimmung gilt insbesondere auch für die Verwertung und Verwendung dieser Fotografien, Bild-/Tondokumente, insbesondere deren Veröffentlichung für Werbezwecke des Vereins – in welchen Bild- und Ton-Formaten auch immer – beispielsweise auf der Homepage www.mila.wien, veröffentlichten (Medien)Berichten oder sonstigen Druckwerken oder Medien (auch in elektronischer Form bzw. in Sozialen Medien).
§ 4: Arten der Mitgliedschaft
(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in aktive und solidarische Mitglieder.
(2) Aktive Mitglieder sind solche, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.
(3) Solidarische Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines für sie festgesetzten Mitgliedsbeitrags fördern, und die Anliegen und Ziele des Vereines unterstützen wollen.
§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden.
(2) Über die Aufnahme von aktiven und solidarischen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
(3) Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von aktiven und solidarischen Mitgliedern durch die Vereinsgründerinnen/Vereinsgründer, im Fall eines bereits bestellten Vorstands durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des Vereins bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme aktiver und solidarischer Mitglieder bis dahin durch die Gründerinnen/Gründer des Vereins.
§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.
(2) Der Austritt kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten, wegen vereinsschädigenden Verhaltens oder anderen wichtigen Gründen verfügt werden.
§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den aktiven Mitgliedern zu.
(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
(3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
(5) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
(6) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Schaden erleiden könnten. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die aktiven und solidarischen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
Mit der Bekanntgabe und Bestätigung durch double-opt-in per E-Mail stimme ich zu, dass die oben angeführten, von mir bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Adresse bestehend aus PLZ, Ort, Straße inkl. Haus-/ Stiegen- /Wohnungsnummer, Geburtsdatum sowie E-Mailadresse und Telefon) zum Zweck der Mitgliederverwaltung, -betreuung und -information verarbeitet werden dürfen. Insbesondere werden Mitglieder auch in unser Newslettersystem (dzt. MailerLite) aufgenommen.